Meldepflichten

1. Meldepflichten

  • Wenn Ihr Kind krank ist, teilen Sie das bitte möglichst vor Unterrichtsbeginn, spätestens aber bis um 09.00 Uhr in der Schule mit. Sie können anrufen oder eine E-Mail an das Sekretariat schicken. Wenn Ihr Kind länger als drei Tage fehlt, entschuldigen Sie die Fehlzeiten im Nachgang mit einer schriftlichen Entschuldigung, die auch per Email erfolgen kann.


  • Infektionskrankheiten wie Scharlach, Masern, Mumps usw. (siehe Infektionsschutzgesetz) sowie Läusebefall, sind der Schule umgehend zu melden.


2. Verhalten vor und nach dem Unterricht
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