Grundschule Abbensen
Am Maschende 11 in 31234 Edemissen
Tel.: 05177 1309
Der 6. Abschnitt des Infektionsgesetzes enthält besondere Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen. Er trägt damit dem Umstand Rechnung, dass dort Säuglinge, Kinder und Jugendliche täglich miteinander und mit betreuendem Personal in engen Kontakt kommen. Enge Kontakte begünstigen die Übertragung von Krankheitserregern, die umso schwerere Krankheitsverläufe erwarten lassen, je jünger die betroffenen Kinder sind .
Infektionskrankheiten haben in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Personen die an
Masern,
Windpocken,
Scharlach,
Mumps,
Scabies (Krätze),
Meningokokken-Infektion,
Röteln
oder einer anderen ansteckenden Krankheit
erkrankt oder dessen verdächtigt oder verlaust sind, dürfen die Räume von Gemeinschaftseinrichtungen nicht betreten, bis ein ärztlichen Urteil die Weiterverbreitung der Krankheit ausschließt.
Eine Liste der Meldepflichtigen Krankheiten, für die ebenfalls dieser Umgang gilt finden Sie unten auf der Seite.
Für die oben genannten Krankheiten besteht eine Meldepflicht, weshalb Sie beim Auftreten einer dieser Krankheiten oder eines Verdachtsfalls bitte die Schule darüber informieren. Eine vollständige Lister aller meldepflichtiger Krankheiten finden Sie unten auf der Seite.
Die Meldung ans Gesundheitsamt wird von der Schule vorgenommen. Für mehr Informationen können Sie sich an ihren Arzt oder die Schule wenden.
Cholera, Diphtherie, Enteritis durch enterohämorrhagischen Fieber, Haemophilus influenza Typ b-Meningitis, Impetigo contagiosa (ansteckende Vorkenflechte), Keuchhusten, ansteckungsfähiger Lungentuberkulose, Masern, Meningokokken- Infektion, Mumps, Paratyphus, Pest, poliomyyelitis, Scabies (Krätze), Scharlach oder sonstige Streptococcus pyogenes-Infektionen, Shigellose, Typhus avdominalis, Röteln, Virushepatitis A oder E oder Windpocken